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AGB´s

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

  • Anmeldungen werden grundsätzlich nur schriftlich (mit Anmeldeformular per Post oder Fax, mit E-Mail oder Internet) entgegengenommen. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere AGBs an.
  • Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.
  • Erhält die/der Anmeldende innerhalb von 3 Wochen keine schriftliche Bestätigung, so wird diese/r gebeten, sich beim Sekretariat des efz zu vergewissern, ob die Anmeldung berücksichtigt worden ist.
  • Sollte der Kurs bei Eingang Ihrer Anmeldung schon belegt sein, nehmen wir Sie in die Warteliste auf.
  • Mit Eintrag in die Teilnehmerliste kommt ein Vertrag zustande, das heißt, die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Kursgebühren.
  • Geforderte Vorkurse weisen Sie bitte bei der Anmeldung mit einer Kopie der Teilnahmebestätigung nach.

Bezahlung

  • Einzugsermächtigungen werden ca. 4 Wochen vor Kursbeginn eingelöst.
  • Überweisungen bitte ebenfalls bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn tätigen. Bitte unbedingt Teilnehmer*innenname, Kurstitel und Kursdatum angeben. (Bei Auslandsüberweisungen bitte die Auslandsgebühren mit überweisen!)
  • Eine Nichtteilnahme ohne vorherige schriftliche Abmeldung entspricht keiner Stornierung im Sinne unserer AGBs.
  • Der Eingang der Kursgebühr ist auf der Teilnahmebestätigung quittiert.
  • Die Kurse sind steuerfrei (gem. §4Nr.21a Buchstaben bb) UStG.

Abmeldungen

  • Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen und bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei.
  • Bei einer Abmeldung ab 4 Wochen vor Kursbeginn werden folgende Stornierungskosten fällig:
    4 - 2 Wochen vor Kursbeginn 50% der Kursgebühren
    ab 2 Wochen vor Kursbeginn oder während des Kurses 100% der Kursgebühren
    Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Versicherung.
  • Diese Regelung gilt auch im Krankheitsfall.
  • Bei einer kurzfristigen Abmeldung ist eine Rückerstattung der gezahlten Kursgebühr nur möglich, wenn ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer*in gestellt wird und deren/dessen Zahlung erfolgt ist.

Absage oder Änderung von Kursen

  • Sollte von uns eine kurzfristige Absage, insbesondere wegen Ausfall der Referentin oder des Referenten, ungenügender Teilnehmer*innenzahl oder sonstiger unvorhersehbaren Gründen erfolgen müssen, werden wir uns bemühen, alle Teilnehmer*innen rechtzeitig zu informieren.
  • In diesem Fall wird selbstverständlich die Kursgebühr voll zurückerstattet, falls der/die Teilnehmer/in nicht von dem Angebot eines anderen Kurses Gebrauch machen will.
  • Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  • Das Ergotherapeutische Fortbildungszentrum muss sich vorbehalten, ggf. Änderungen im vorgesehenen Zeit- oder Ablaufplan vorzunehmen. Dies kann auch insbesondere den Wechsel von Referent*innen oder Räumlichkeiten betreffen. Wir sind jedoch bemüht, solche Änderungen frühestmöglich bekannt zu geben.
  • Im Interesse unserer Kursteilnehmer*innen werden wir immer versuchen, für einen in jeder Weise gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Haftung

  • Die Haftung für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis und sonstigen Rechtsverhältnissen ergebenden Haftungsansprüchen (Personen- und Sachschäden, die einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin vor, während und nach der Veranstaltung entstehen) wird, soweit sie die Haftung des efz betrifft, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Pflichten des Teilnehmers

  • Die Teilnehmer*innen sind schon im eigenen Interesse angehalten, an den gebuchten Veranstaltungen regelmäßig, pünktlich und konzentriert teilzunehmen und in einer Weise eigenverantwortlich mitzuarbeiten, die in der Erwachsenenbildung grundsätzlich vorausgesetzt werden kann. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts jeder Art zu unterlassen.
  • Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Geräte und Materialien sind pfleglich zu behandeln.
  • Rauchen, Essen und Trinken in den Kursräumen ist generell nicht gestattet.
  • Das efz behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig gegen diese Auflagen verstoßen, von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Der entstandene Schaden ist von dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin zu ersetzen.

Nebenabreden

  • Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.

 

Gültig ab  01.01.2016

 

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